Allgemeine Klimainformationen

5. Klimapolitik und Emissionshandel

5.1 Klimapolitik


Das erste internationale Klimaschutzabkommen war die Klimarahmenkonvention, die 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet wurde und 1994 in Kraft trat. Seit 1994 finden jedes Jahr UN-Klimakonferenzen statt.
Das Kyoto-Protokoll wurde 1997 geschlossen und legt die verbindliche Verpflichtung der unterzeichnenden Staaten zur Senkung von Treibhausgasemissionen fest. Es trat 2005 in Kraft und beinhaltet die Reduzierung der Emissionen in den Industriestaaten um 5,2% im Zeitraum 2000-2012 im Vergleich zu 1990 (Umweltbundesamt 2011). Die Europäische Gemeinschaft verpflichtete sich, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012) um 8% gegenüber 1990 zu reduzieren. Deutschland hat sich zu einer Verringerung um 21% verpflichtet (Umweltbundesamt 2012a). Allerdings gilt das Kyoto-Protokoll nur für die Industriestaaten verbindlich, und dabei nur für diejenigen Staaten, die es ratifiziert haben.
Die Bali Roadmap (2007) beschreibt einen Verhandlungsrahmen für ein rechtsverbindliches Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls. Dieses Abkommen sollte 2009 bei der Weltklimakonferenz in Kopenhagen verabschiedet werden, was scheiterte. Auch 2010 in Cancún konnte kein rechtsverbindliches Programm beschlossen werden. Gleichzeitig wurde aber das Ziel festgesetzt, die globale Erwärmung auf maximal 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu beschränken (Umweltbundesamt 2011).
2011 konnte bei der UN-Klimakonferenz in Durban beschlossen werden, ab sofort ein internationales Klimaschutzabkommen vorzubereiten. Ein internationaler Klimafonds zur finanziellen Unterstützung von Klimaschutz und –anpassung in Entwicklungsländern wurde eingesetzt.

Ausfürliche Informationen finden sich auf den Seiten zur Geschichte der Weltklimakonferenzen und zu den UN-Klimakonferenzen.

Geschichte der Klimapolitik. Quelle: Umweltbundesamt 2011.

 

5.2 Emissionshandel


Die Grundlage des Emissionshandelssystems in der EU ist das Kyoto-Protokoll mit seinen Festlegungen zur Minderung von Treibhausgasen für die teilnehmenden Industriestaaten. Es erlaubt u.a. den internationalen Handel mit Emissionszertifikaten zwischen Staaten. Demnach erhält jedes Industrieland entsprechend seiner erlaubten Menge an Treibhausgasemissionen eine feste Zahl an Zertifikaten. Liegen die tatsächlichen Emissionen des Landes über dieser Menge, können alternativ zu Maßnahmen im eigenen Land zur Emissionsreduzierung auch Zertifikate von anderen Ländern erworben werden, die ihre eigenen Zertifikate nicht ausschöpfen und ihre freien Emissionsbudgets verkaufen.
Die EU erlaubt daneben durch die EG-Emissionshandelsrichtlinie auch den europäischen Emissionshandel auf Unternehmensebene. Die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie ist das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, das den Handel mit Emissionszertifikaten für Deutschland im europäischen System ermöglicht (DEHSt 2010).